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Kaiserliche Erbfolge

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An der Spitze der Gesellschaft der Iáng steht unumstritten allein der Kaiser. Er ist der alleinige Herrscher über sein Reich und es gibt niemandem der sich ihm irgendwie widersetzen darf. Sein Wort ist Gesetz, ohne wenn und aber. Jeder Iáng schuldet ihm uneingeschränkten Gehorsam. Es gibt keine Instanz die nicht vollständig dem Kaiser untersteht. Der Kaiser ist einzig und allein den Göttern gegenüber verantwortlich, kein Sterblicher kann über ihn oder seine Entscheidungen richten.
Anders als auf Daugos gibt es unter dem Kaiser keine Adligen. Die einzige Adligen, wenn man sie so bezeichnen will, sind die Angehörigen des Kaisers, also seine nächsten Blutsverwandten. Zu der inneren Familie zählen: seine Frauen, deren gemeinsame Nachkommen (die Töchter jedoch nur solange sie selbst nicht verheiratet sind) und die Frauen seines verstorbenen Vaters. Zu der äußeren Familie zählen außerdem noch: die Brüder des Kaisers deren Frauen und deren Söhne und unverheirateten Töchter, sowie unverheiratete Schwestern des Kaisers.
Sämtliche männliche Familienmitglieder sind grundsätzlich erbberechtigt, allerdings kommt in den meisten Fällen nur der älteste legitime Sohn des Kaisers zum Zug.

* legitim sind nur die Söhne und Töchter die er mit seinen Frauen gezeugt hat
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(c) Lakyr Sayelan.net 2016-09-18 12:19 GMT