<- ->

Verfassung

Startseite

Welt

Völker

Länder

Freie Stadt Crivzig
Kurfürstentum Sangan
Der Elnuerfjord
Asuner
Drajaner

Geschichten

Galerie

Verweise

Seitenbezogenes

Die freie Stadt Crivzig genießt unter den all den Städten von Daugos einen Sonderstatus: als einzige Stadt wird sie nicht von irgendwelchen Fürsten, Baronen oder Diktatoren beherrscht sondern vom Volk und der Bürgermeister ist einzige und allein dem Volk gegenüber verantwortlich.

Das oberste Prinzip der Stadt ist daß sich jeder Bürger an der Politik Crivzigs beteiligen darf. Zu diesem Zweck finden alle zehn Jahre Wahlen zum Senat statt. Der Senat ist das oberste Organ der Stadt und aus seiner Mitte wählt der Senat einen Präsidenten der die Stadt nach außen hin vertritt, jedoch keine politische Macht haben darf, sowie die 15 Bürgermeister die sich auf fünf Aufgabenbereiche verteilen.

Die Wahlen zum Senat folgen dem strengen Grundsatz daß jeder Bürger der Stadt, egal welchem Volk er angehört, welches Alter und Geschlecht er hat genau eine Stimme hat die er einem Sentorenkandidaten seiner Wahl geben kann.
Dabei sammelt jeder Familienvorstand die Stimmen in seiner Familie ein. Zu einer Familie gehören selbstverständlich auch etwaige Bedienste oder andere Personen die sich unter die ihre Patronage begeben haben. Sollte der Familienvorstand entscheiden daß bestimmte Personen aufgrund von Unerfahrenheit oder mangelnder Bildung keine Stimme abgeben können, so gibt er sie selbst in ihrem Sinne ab.

Als Kandidat aufstellen lassen kann sich jeder Bürger der Stadt der entweder Familienvorstand ist oder aufgrund einer Prüfung durch die drei Wahlleiter für würdig erklärt worden ist. Jeder Kandidat der mindestens 100 Stimmen erhalten hat zieht automatisch in den Senat ein. Unterlegene Kandidaten können ihre Stimmen an eine andere bereits gewählte Person transferieren damit diese Stimmen nicht verloren gehen.

Im Senat hat jeder Senator bei Abstimmungen pro vollendeten hundert Stimmen eine Stimme. Daraus ergibt sich theoretisch eine maximale Anzahl von gut 100 Stimmen und eben so vielen Senatoren, in der Praxis sitzen jedoch 30 bis 50 Repräsentanten mit etwas weniger als 100 Stimmen im Senat.

Nach jeder neuen Wahl zum Senat wird anschließend auch der Präsident des Senats neu gewählt. Gewählt ist wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bekommt selbst nach drei Wahlgängen niemand eine absolute Mehrheit so bleibt der bisherige Präsident im Amt.
Sollte der Präsident zurückgetreten sein oder das Amt aus anderen Gründen frei werden so findet eine Wiederwahl nach oben genanntem Prinzip statt. Hierbei reicht jedoch im dritten Wahlgang eine relative Mehrheit falls vorher niemand eine absolute erzielen konnte.
<- ->
(c) Lakyr Sayelan.net 2016-09-18 12:19 GMT