<- ->

Politik

Startseite

Welt

Völker

Iáng
Zreunokt
Gekn
Wüstenëo
Waldëo
Seeëo
Daugonen
Aoxes Gohcue
Queno
Arimaspen
Conuh
Heijid
Uiae

Länder

Geschichten

Galerie

Verweise

Seitenbezogenes

Die politische Struktur der Zreunokt ist von einer enormen Komplexität und bürokratischem Wirrwarr geprägt. Die meisten Entscheidungen werden von einem der zahlreichen Räte gefaßt, die prinzipiell demokratisch aufgebaut sind, wobei die Anzahl der Stimmen der Mitglieder sowie auch die Mitgliederzusammensetzung von einer Vielzahl von Regeln abhängt.

Ergebnis dieses Systems ist, daß im Vorfeld einer Entscheidung erst eine Vielzahl von Gesetzen konsultiert werden müssen, bevor überhaupt ansatzweise feststeht, welcher Rat welche Entscheidung treffen kann und wer mit welcher Stimmenzahl an der entsprechenden Abstimmung teilnehmen darf.

Ein Beispiel: in einer Mine soll über die Anschaffung einer neuen Pumpe abgestimmt werden. Zu diesem Zweck tritt nun der Minenrat zusammen, der sich anhand folgender Regeln zusammensetzt:
1. der Steiger hat 4 Stimmen
2. falls es einen Schichtmeister gibt hat dieser 3 Stimmen, falls es mehrere Schichtmeister gibt hat jeder 2 Stimmen
3. der Gegenschreiber hat selber keine Stimme und nimmt das Stimmrecht für alle abwesenden Ratsmitglieder wahr, nicht jedoch deren weitere Privilegien
4. der Pumpenmeister hat eine Stimme (in einer Zusatzregel ist jedoch verzeichnet, daß er bei Abstimmungen, die wie in diesem Fall die Pumpen betreffen, er eine zweite Stimme bekommt)
5. der Wardein hat eine Stimme, sollte diese jedoch im ersten oder zweiten Grad mit dem Steiger verwandt sein, so erhält sie eine zweite Stimme, darf dann jedoch nur im Einklang mit dem Steiger abstimmen
7. der Fördermeister hat eine Stimme
8. der Versorgungsmeister erhält nur dann eine Stimme, wenn er gleichzeitig auch Fördermeister einer benachbarten Mine ist, oder einen bestimmten gesellschaftlichen Rang einnimmt.
9. jeder Prospektor hat eine Stimme. Sollte ein Prospektor gleichzeitig ein zweites Amt ausüben so darf er zweimal abstimmen. (In weiteren Bestimmung ist verzeichnet, daß mit dieser Ausnahme keine zwei Ämter gleichzeitig ausgeübt werden dürfen.)
10. damit eine Entscheidung gültig wird, muß dieser die Mehrheit der Stimmen erhalten, außerdem müssen mindestens der Steiger oder alle Schichtmeister zustimmen.
Bei diesem Beispiel handelt es sich noch um eine relativ einfaches Regelwerk mit vergleichsweise wenigen Querverweisen auf andere Regelungen.
<- ->
(c) Lakyr Sayelan.net 2016-09-18 12:19 GMT